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   LSG Hessen, 07.08.2000 - L 13 RJ 431/99   

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https://dejure.org/2000,19486
LSG Hessen, 07.08.2000 - L 13 RJ 431/99 (https://dejure.org/2000,19486)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.08.2000 - L 13 RJ 431/99 (https://dejure.org/2000,19486)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. August 2000 - L 13 RJ 431/99 (https://dejure.org/2000,19486)
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  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2000 - L 13 RJ 431/99
    Ein dementsprechendes Rechtsschutzbedürfnis fehlt unter anderem dann, wenn das begehrte Gerichtsurteil die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Klägers nicht verbessern würde (vgl. BVerwGE 75, 109, 113; 78, 85).
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2000 - L 13 RJ 431/99
    Ein dementsprechendes Rechtsschutzbedürfnis fehlt unter anderem dann, wenn das begehrte Gerichtsurteil die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Klägers nicht verbessern würde (vgl. BVerwGE 75, 109, 113; 78, 85).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2000 - L 13 RJ 431/99
    Getreu dem allgemeinen Grundsatz, dass niemand die Gerichte unnütz in Anspruch nehmen darf (vgl. unter anderem die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 50, 244, 247; 53, 152, 157 f), ist die Zulässigkeit einer Sachentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren unter anderem davon abhängig, dass ein Rechtsschutzbedürfnis an der Aufhebung des Verwaltungsaktes oder zumindest an der Feststellung von dessen Rechtswidrigkeit besteht.
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2000 - L 13 RJ 431/99
    Getreu dem allgemeinen Grundsatz, dass niemand die Gerichte unnütz in Anspruch nehmen darf (vgl. unter anderem die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 50, 244, 247; 53, 152, 157 f), ist die Zulässigkeit einer Sachentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren unter anderem davon abhängig, dass ein Rechtsschutzbedürfnis an der Aufhebung des Verwaltungsaktes oder zumindest an der Feststellung von dessen Rechtswidrigkeit besteht.
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